19/03/2024

Urheberrecht

Urheberrecht, unsere Fotos sind geschützt.

Das Urheberrecht gewährt vor allem Ansprüche gegen die unberechtigte Verwendung von Werken. Verwendet man urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers, kann das zu einer Abmahnung führen und bei erneutem Verstoß teuer werden.

Aus der Eigenschaft als Urheber ergeben sich eine Reihe von Rechten, die das Urheberrecht in den §§ 12-27 UrhG regelt. Übt ein Dritter ohne die Zustimmung des Urhebers ein solches Recht aus, liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor. Von besonderer Bedeutung sind das Vervielfältigungsrecht gem. § 16 UrhG und das Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG. Das Vervielfältigungsrecht verbietet eine körperliche Fixierung des Werkes ohne Zustimmung des Urhebers. Das bloße Betrachten eines Werkes ist daher nicht erfasst, das Fotografieren hingegen schon. Das Verbreitungsrecht gewährt dem Urheber das alleinige Recht zu entscheiden, wann und wie sein Werk oder Vervielfältigungen an die Öffentlichkeit gelangen soll.

Urheber und Rechteinhaber können sich gegen eine illegale Nutzung ihrer Fotos zur Wehr setzen. Vor allem im Internet sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung.

Die hier erwähnten Infos sind nur Auzüge und sollen darüber informieren, wir sind keine Selbstbedienungs-Website unserer Fotos und setzen das Urheberrecht durch. Dies gilt auch für Fotos, die wir bei Instagram und Twitter einstellen.

Bild-Kunst-UrheberNr.127788

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