Die Parkplatznot in der HafenCity ist gross, da muss man sich kuemmern, und selbst zur Eigenreservierung greifen. Eine Parkluecke am Grossen Grasbrook wird frei, na dann einfach mal schnell draufgestellt und die einparkenden nachfolgenden Fahrzeuge daran hindern, die Parkluecke zu nutzen.
Parkplatz freihalten ist verboten
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in Paragraf 12, wer parken darf und wer nicht. So lautet es unter Absatz 5: „An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren.“ Erlaubt ist auch, dass Sie als Autofahrer mit Ihrem Fahrzeug an einer frei werdenden Parklücke warten dürfen. Verboten ist hingegen, dass Sie einen Parkplatz freihalten, indem Sie ihn mit Gegenständen blockieren oder eine Person in der Lücke steht. Das haben entsprechende Gerichtsurteile gezeigt.
Soweit jemand als Fußgänger einen Kfz-Führer daran hinderte, eine Parklücke zu besetzen, liegt eine Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs 1 StGB vor. Die Reservierung ist auch rechtswidrig, denn nach gefestigter Rechtsprechung hat bei der Einfahrt in eine Parklücke grundsätzlich der Kraftfahrer den Vortritt, der die Lücke zuerst erreicht.
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